1. Die Rezeption ist von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Bei der Ankunft müssen die Kunden die Dokumente für die Registrierung abgeben. Die Campinggebühr errechnet sich aus der Anzahl der auf dem Campingplatz verbrachten Nächte und ist bei Abreise zu entrichten. Geschieht dies nach 12:00 Uhr, wird eine zusätzliche Nacht berechnet. Die Wohneinheiten sind bis 10.00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Endreinigungszuschlag Euro 30,00.
2. Die Wohneinheiten können von einer Anzahl von Gästen belegt werden, welche die Anzahl der verfügbaren Betten nicht überschreiten darf.
3. Die Anzahl der Tagesgäste ist auf 2 Besucher begrenzt. Die Besucher müssen sich an der Rezeption melden und den Tagespreis bezahlen. Im Juli und August sind keine Tagesgäste erlaubt.
4. Fahrzeuge müssen auf den von der Direktion zugewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Die Fahrgeschwindigkeit der Autos darf 10 km / h nicht überschreiten und von 23:00 bis 07:00 Uhr ist der Verkehr untersagt.
5. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 07.00 Uhr sind Geräusche zu meiden, welche die übrigen Camper stören könnten. In den Ruhezeiten ist es nicht gestattet, Zelte auf- und abzubauen, und in diesen Zeiten ist die Benutzung von Fahrzeugen innerhalb des Campingplatzes strengstens verboten.
6. Der Zutritt von Hunden zum Campingplatz unterliegt der Genehmigung der Direktion. Hundehalter sind verpflichtet, diese jederzeit an der Leine zu führen und tragen dafür die volle Verantwortung. Aus hygienischen Gründen ist es verboten, Hunde in den Schwimmbadbereich, zu den Toiletten am Strand mitzubringen. Besitzer müssen auch darauf achten, dass Hunde den Campingplatz nicht verschmutzen.
7. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden an Wohnwagen, Zelten und/oder Wohnmobilen oder Fahrzeugen, die durch Naturereignisse verursacht wurden.
8. Die Wohneinheiten dürfen von unangemeldeten Personen nicht verwendet werden.
9. Die Gäste sind gebeten, als Zeichen von Höflichkeit, die Nachbarschaft zu respektieren, den Campingplatz und die Sanitäranlagen sauber zu halten. Chemietoiletten u.a. sind in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren, und niemals in den Abfluss der Trinkbrunnen. Wer in irgendeiner Weise Gegenstände des Campingplatzes beschädigt oder entwendet, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Die Direktion lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, Zelten, Booten und anderen Gegenständen, Eigentum von unseren Campern, ab.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann ein Gast vom Campingplatz verwiesen werden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.